Profile, Nutzerkonten und Verträge

Erbenschutz beim Digitalen Nachlass

Das darf kein Buch mit sieben Siegeln sein

Beim digitalen Nachlass handelt es sich meist um unbekannte oder unzugängliche Inhalte aus Verträgen, die von der verstorbenen Person zu Lebzeiten geschlossen wurden.

Wenn Passwörter und andere Zugangsdaten den Hinterbliebenen nicht vorliegen, erschwert das die rechtzeitige Abwicklung oder macht sie sogar unmöglich.

Mit QuickForm können Sie Ihren Kunden trotzdem helfen.

Automatisch ermitteln, individuell regeln

Mit QuickForm lassen sich Nutzerkonten, Accounts und Profile der verstorbenen Person bei allen führenden Anbietern von Onlineangeboten ermitteln.

Die datenschutzkonforme Sterbefallinformation hilft Unternehmen und Vertragspartnern Mitgliedschaften oder andere laufende Verträge der verstorbenen Person zuzuordnen. Danach erfolgt die vom Erbberechtigten bzw. Erben gewünschte Kündigung, Löschung oder Übertragung und Fortsetzung der Verträge.

Unnötig weiterlaufende Kosten – für welche die Erben gesetzlich aufkommen müssen – werden so frühestmöglich verhindert und Guthaben sowie andere Vermögensbestandteile gesichert.

Alle Ergebnisse der Recherchen finden Sie und Ihre Kunden laufend aktualisiert im Formalitätenportal.

Sozial auch nach dem Tod

Profile in Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter oder Xing, die nach dem Ableben einer Person weiter existieren, können neben weiterlaufenden Kosten vor allem auch negative Gefühle bei den Angehörigen auslösen..

Wahren Sie in solchen Fällen die Pietät und werden Sie für Ihre Kunden schnell und unkompliziert aktiv: mit QuickForm führen Sie eine rasche Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Profile auch bei ausländischen Diensten durch.

Erbenschutz und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen

Ein direkter Zugriff durch QuickForm auf die bei Online Anbietern gespeicherten Inhalte (Fotos, E-Mails, Texte, Dokumente, etc.) ist aus Sicherheitsgründen und technisch ausgeschlossen.

Ausnahmslos berechtigte Personen (Angehörige, Erbberechtigte, Erben, Nachlassverwalter) erhalten von den Online Anbietern die gesetzlich und vertraglich geregelten Zugriffsrechte sowie ggf. Zugangsdaten zu bestehenden Nutzerkonten der verstorbenen Person.